ES Eventsanitäter.de
Denn der Mensch steht im Vordergrund...
Christian Schmitz, Am Zinneberg 7, 52511 Geilenkirchen
Allgemeine Geschäftsbedingungen – ES Eventsanitäter
1. Frist
Die Anforderung für die Sanitätsbetreuung sollte mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei Eventsanitäter.de eingehen. Für die rechtliche Wirksamkeit muss diese Einsatzanforderung der Fa. Eventsanitäter im Original unterschrieben vor Veranstaltungsbeginn vorliegen und von der Fa. Eventsanitäter schriftlich bestätigt werden.
2. Bemessung
Für die Bemessung des Sanitätsdienstes wird von Eventsanitäter.de anhand der Angaben des Veranstalters und der Auflagen der Genehmigungsbehörde das Gefährdungspotenzial analysiert und der Sanitätseinsatz entsprechend geplant. Die Firma Eventsanitäter.de übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung dafür, dass die Bemessung tatsächlich für alle Fälle ausreichend ist.
3. Haftung
Haftungsansprüche seitens des Veranstalters und Dritter gegen uns sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Personals ursächlich waren.
4. Aufgaben
Es erfolgt unsererseits lediglich die Bereitstellung von qualifiziertem Personal, Material und Gerät. Unsere Mitarbeiter übernehmen ausschließlich die sanitätsdienstliche Betreuung. Ordnungsdienstliche Arbeiten sind nicht Bestandteil der Sanitätsbetreuung.
5. Abrechnungsmodalitäten
Das im Einsatz erforderliche und benutzte medizinische Material wird nach dem Einsatz in der Rechnung aufgeführt und berechnet.
6. Stornoregelung
Bei Stornierung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, sind die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Stornokostenstaffelung: 1 Woche vor Veranstaltung 75% der Kosten, 2 Wochen vor Veranstaltung 50% der Kosten.
7. Praktikanten
Wir behalten uns vor, zusätzlich zum angeforderten Personal Praktikanten zu Einsätzen mitzubringen.
8. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Geilenkirchen.
10. Verlängerte Arbeitszeit
Jede weitere Arbeitsstunde über den geschlossenen Vertrag hinaus wird mit dem im Angebot angegebenen Stundenlohn pro Person berechnet.
11. Eigenwerbung
Wir gehen davon aus, dass wir berechtigt sind, Eigenwerbung in Form von Plakaten und Flyern auf Ihrer Veranstaltung durchzuführen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestandteile des Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Vertragsbestandteile hiervon nicht berührt.